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Rechtsanwalt Belgrad | Ninković & Partner | Franchising

Franchising

In Anbetracht der modernen Marktbedingungen und der Geschäftstätigkeit von Unternehmen wird die Notwendigkeit, verschiedene Arten von Verträgen im Bereich des Franchising zu erstellen, immer wichtiger.

Die Beliebtheit des Franchising ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Franchisenehmer ein bereits aufgebautes, erfolgreiches Modell, Erfahrung und eine starke Logistik hinter sich hat.

Da es sich beim Franchising um ein ganzes Geschäftssystem handelt, ist die Anwaltskanzlei Ninković & Partner in diesem Bereich maximal engagiert und bietet neben der Ausarbeitung aller Arten von Verträgen auch eine umfassende Rechtsberatung an, um ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu schaffen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts ist äußerst dynamisch und komplex, und die Anwaltskanzlei Ninković & Partner bietet eine breite Palette von Dienstleistungen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, vertritt in- und ausländische juristische Personen vor allen Gerichten, staatlichen Stellen und Verwaltungsbehörden, berät bei der Durchführung wichtiger Transaktionen und strategischer Investitionen in verschiedenen Bereichen der Industrie: Öl, Luftfahrt, Pharmaindustrie usw.

Unsere Anwaltskanzlei bietet alle Dienstleistungen an, angefangen von der Gründung der Gesellschaft vor der Agentur für Wirtschaftsregister, über die Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, die Durchführung von Statusänderungen, die Ausarbeitung von Audits, Due Diligence, Aktienoptionsvereinbarungen, usw.

Unser Fachwissen gewährleistet Effizienz und Professionalität bei gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre und der Grundprinzipien der Kundengeschäfte.

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Ausländische Direktinvestitionen

In den letzten Jahren hat die Anwaltskanzlei Ninković & Partner an den Projekten der Weltbank - WB, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - EBRD, sowie an den Projekten IPA 16, IPA 17, IPA 18 teilgenommen, wo sie mit ihrer beratenden Stellungnahme und der Erstellung eines detaillierten Rechtsberichts für die beantragten Ziele und Programme unschätzbare Erfahrungen bei der Vorbereitung und Überarbeitung nicht nur der Ausschreibungsunterlagen, sondern auch aller anderen Programme und Modalitäten, die in der Zwischenzeit erschienen sind, gesammelt hat.

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